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   OLG Schleswig, 01.06.1984 - 6 RE-Miet 2/83   

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https://dejure.org/1984,2563
OLG Schleswig, 01.06.1984 - 6 RE-Miet 2/83 (https://dejure.org/1984,2563)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.06.1984 - 6 RE-Miet 2/83 (https://dejure.org/1984,2563)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Juni 1984 - 6 RE-Miet 2/83 (https://dejure.org/1984,2563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Mietpreisgleitklausel; preisgebundener Wohnraum; Mieterhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoBindG § 10 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1984, 327
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 03.03.1982 - 8 W REMiet 2291/81

    Vermietung einer im sozialen Wohnungsbau errichteten Neubauwohnung; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.06.1984 - 6 REMiet 2/83
    Ist es entsprechend dem Rechtsentscheid des Kammergerichts (NJW 1982 S. 1468 ff.) nötig, bei einer Mieterhöhung für preisgebundenen Wohnraum Zweit- oder späteren Mietern alle Unterlagen zum Beweis der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung bis zu der von der Bewilligungsstelle genehmigten Wirtschaftlichkeitsberechnung unaufgefordert vorzulegen?.

    Ist es entsprechend dem Rechtsentscheid des Kammergerichts (NJW 1982, 1468 ff.) nötig, bei einer Mieterhöhung für preisgebundenen Wohnraum Zweit- oder späteren Mietern alle Unterlagen zum Beweis der Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung bis zu der von der Bewilligungsstelle genehmigten Wirtschaftlichkeitsberechnung unaufgefordert vorzulegen?.

    Die Vorlage der Frage zu 2) ist erfolgt, weil das Landgericht vom Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 3. März 1982 (NJW 1982, 1468 ) abzuweichen beabsichtigt.

  • BGH, 22.04.1981 - VIII ZR 103/80

    Anspruch des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen über die

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.06.1984 - 6 REMiet 2/83
    (BGH NJW 1982, 1587).

    Folglich kann die Nichteinhaltung der Vorschrift des § 10 Abs. 1 WoBindG nur zu einem vorübergehenden, nämlich bis zur Abgabe einer den Erfordernissen des § 10 Abs. 1 WoBindG entsprechenden Erhöhungserklärung bestehenden Leistungsverweigerungsrecht und nicht dazu führen, daß der Vermieter mit seinem Erhöhungsverlangen schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. dazu im einzelnen BGH NJW 1982, 1587, 1588).

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83

    Begründungspflicht bei Mieterhöhung

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.06.1984 - 6 REMiet 2/83
    Die Vorlage zu Frage 2 ist zumindest jetzt unzulässig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof durch Rechtsentscheid vom 11. Januar 1984 (NJW 1984, 1032 ) die vorgelegte Frage im Sinne des Landgerichts entschieden hat.
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